Wichtige Informationen zum Unterricht nach den Weihnachtsferien

Wichtige Informationen zum Unterricht nach den Weihnachtsferien


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zunächst einmal wünsche ich Ihnen für das Jahr 2022 Gesundheit, Fröhlichkeit, Erfolg, gute Nerven und viel Zuversicht.

Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz die neuesten Informationen zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien weitergeben.

Die ausführlichen Regelungen und Schreiben finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums (https://km-bw.de/schulbetrieb-nach-weihnachtsferien ).

1. Unterricht nach den Weihnachtsferien

  • ab Montag, 10.01.2022 Unterricht nach Stundenplan
  • um einen reibungslosen Ablauf am ersten Schultag zu gewährleisten, möchte ich Sie bitten, Ihre Kinder bereits am Wochenende vor dem ersten Schultag auf eine eventuelle Infektion mit dem Coronavirus zu testen (z.B. per Selbsttest zuhause). Dies dient als reine Vorsichtsmaßnahme vor dem ersten Schultag. Das Ergebnis dieses Tests muss nicht in der Schule vorgelegt werden, da am Montag in der Schule getestet wird.
  • Falls Sie von Urlaubsreisen zurückgekehrt sind, beachten Sie bitte etwaige Absonderungsregelungen.
  • Der Unterricht findet weiterhin in Präsenz statt.

Bei verstärkt auftretenden Infektionen in einer Klasse/Klassenstufe oder beim Personal entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Schulamt und dem Gesundheitsamt, ob Maßnahmen wie Fernlern- oder Wechselunterricht umgesetzt werden müssen. Wir sind selbstverständlich bemüht, solche Maßnahmen nur im äußersten Notfall anzuwenden.

2. Ausweitung der Testpflicht

Das Land Baden-Württemberg hat aufgrund der aktuellen Entwicklung beschlossen, die Testungen an den Schulen auszuweiten:

  • Erste Schulwoche (10.-14.01.22): tägliche Testung danach wieder 3x pro Woche (Mo, Mi, Fr)
  • Der Personenkreis für die Testungen wurde erweitert. Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch

für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (sog. „Booster-Impfung“)

und

für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

Alle weiteren aktuellen Regelungen zum Schulbetrieb (z. B.: Hygieneregeln, Maskenpflicht) bleiben bestehen.

3. Merkblatt „Und was passiert jetzt“

Das Kultusministerium stellt ein Merkblatt für Schüler/innen zum Download zur Verfügung, das eine Hilfestellung für das Verhalten im Zusammenhang mit Corona sein soll.

Dieses Merkblatt finden Sie ebenfalls unter dem oben aufgeführten Link.

4. Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Die Durchführung mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt (zunächst bis 31. März 2022). Ob diese Untersagung dann nochmals verlängert wird, lässt sich zum momentanen Zeitpunkt nicht abschätzen.

Sollte es noch Neuerungen oder Änderungen zum Schulbetrieb nach den

Weihnachtsferien geben, werden Sie natürlich umgehend informiert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Beyer

(Rektor)