Regelungen zur Testpflicht nach den Osterferien 2022

Regelungen zur Testpflicht nach den Osterferien 2022


Mit dem Ablauf der Osterferien endet in Baden-Württemberg grundsätzlich die landesweite Testpflicht an Schulen.

Eine freiwillige Testung über die kostenlosen Bürgertests ist natürlich weiterhin möglich, womit sich Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien auf eine Infektion testen lassen können.

Das Schreiben zum Thema finden Sie nachfolgend unter:

 

Kultusministerium – Regelungen im Schuljahr 2021/2022 (km-bw.de)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Beyer