Maskenpflicht ab 17.11.2021

Maskenpflicht ab 17.11.2021


Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,

in Baden-Württemberg gilt seit heute (17.11.2021) die sogenannte Alarmstufe. Für die Schulen hat dies folgende Konsequenzen:

Es gilt wieder die Maskenpflicht

  • im Klassenzimmer auch während des Unterrichts
  • auf Begegnungsflächen wie den Gängen und den Toiletten
  • auf dem Pausenhof, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann

Bei Nichteinhalten der Regeln gilt:

  • Die Schülerinnen und Schüler werden zwei Mal an die Maskenpflicht erinnert (1. und 2. Ermahnung).
  • Bei der dritten Ermahnung erfolgt ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten.

Wir bitten Sie, Ihren Kindern ausreichend Masken mitzugeben, da sie aufgrund der längeren Tragezeit täglich mehrere Masken benötigen.

Freundliche Grüße

Die Schulleitung