Informationen zur Anpassung der Corona-Verordnung an den Schulen

Informationen zur Anpassung der Corona-Verordnung an den Schulen


Sehr geehrte Eltern,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die Änderungen der Corona-Verordnung Schule informieren.

 

Testpflicht

Wie bereits in den  letzten Wochen angekündigt, wird die Pflicht zur regelmäßigen Testung der Schülerinnen und Schüler von drei auf zwei Schnelltests pro Schulwoche (bei uns Montag und Donnerstag) reduziert. Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse oder Lerngruppe eine Schülerin oder ein Schüler sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt.
Die Kohortenbildung bleibt jedoch bestehen!!
Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen, für die zwei freiwillige Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Beyer